Sailixir

AGBs

The magic of sailing

  1. Anmeldung
    Eine Anmeldung zu einem Törn ist nur schriftlich möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang des unterzeichneten Formulars und der Anzahlung verbindlich, SAILIXIR bestätigt diesen Eingang schriftlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
  2. Reservieren
    Nachdem wir eine Anmeldung ausgestellt haben, halten wir diesen Platz über 7 Tage reserviert.
  3. Gebühren
    Mit der Anmeldung zu einem Törn wird die Anzahlung fällig. Der Rest ist bis spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn zu begleichen. Die Anzahlung beträgt 1/3, bei Komplettbuchung des Schiffes 50% des Törnpreises.
  4. Mindestteilnehmerzahl
    Der Törn findet statt unabhängig von der Teilnehmerzahl.
  5. Persönliche Fitneß
    Teilnehmer an Törns erklären, daß sie mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.
  6. Verspätung bei der Anreise
    Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch SAILIXIR zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber SAILIXIR besteht nicht.
  7. Bordkasse
    Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Hafengebühren (ausser erste/letzte Nacht) sowie Endreinigung. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Der Skipper wird von der Bordkasse, auch bei Restaurantbesuchen, freigehalten. Die Endreinigung Aussen und Innen erfolgt gemeinsam am Törnende oder wird aus der Bordkasse beglichen (80,00 €). Überschüsse aus der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer geführt.
  8. Törnroute
    Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm aufgrund des Wetters, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.
  9. Weisungsbefugnis
    Der Skipper ist in allen, insbesondere seemännischen und navigatorischen, Belangen Törnteilnehmern gegenüber weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluß aus dem Törn führen.
  10. Bordrisiko
    Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder SAILIXIR nur bei grober Fahrlässigkeit verlangt werden.
  11. Zeitplan
    Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann SAILIXIR keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.
  12. Bei Ausfall des Törns
    SAILIXIR ist berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
  13. Stornierungen/Reiserücktrittsversicherung
    Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muß schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von SAILIXIR akzeptiert werden muß, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Geschieht der Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Törn, dann ist die Anzahlung die Stornogebühr, danach ist es der komplette Törnpreis. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
  14. Haftung
    Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.
  15. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.